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Bauvorschriften Schwimmteich
Jede Gemeinde hat eigene Regeln, die dem Grundstückseigentümer bei Realisierung eines Schwimmteiches Einschränkungen auferlegen können.
So kann beispielsweise die maximale Tiefe auf 1,50 m oder die maximale Oberfläche auf 300 m2 begrenzt sein.
Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Baubehörden der Gemeinden.
Für öffentliche Schwimmteiche hat das Umweltbundesamt entsprechende Bau- und Betriebs- und Wasserqualitätsverordnungen
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